Panel II: Kontrollrechte stärken

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Im zweiten Panel führte Helmut Siekmann vom House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt die derzeitigen Problemen vor allem auf eine unverantwortliche Kreditaufnahme und Kreditgewährung zurück. In Bezug auf Risiko und Haftung bei Staatsanleihen zeigte er für den Bankensektor Verständnis: „Dass Staatsanleihen aus dem EWR unterschiedslos risikolos sind, ist in vielen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, nationalen Vorschriften und Gesetzen festgeschrieben. Wenn sich die Banken dementsprechend verhalten, mag das unverantwortlich sein, sie folgen damit jedoch einer Festlegung des Gesetzgebers.“ Gründe für die derzeitigen Instabilitäten sieht der Professor für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht unter anderem im maßlos gestiegenen Geldvolumen und der aggregierten Bilanzsumme des Bankensektors sowie in der zunehmenden Verknüpfung von Ausfallrisiken zwischen den Finanzinstituten und Finanzgeschäften. Laut Siekmann sollte man sich künftig darauf besinnen, Haftung, Risiko und Kontrolle wieder zusammenzuführen. Ganz wesentlich sei hierbei die parlamentarische Kontrolle, die Kontrolle durch den Rechnungshof sowie eine Stärkung des Bankenaufsichtsrechts. Es könne nicht sein, dass bei öffentlich-rechtlichen Banken oder in Konstrukten wie dem EFSF Risiken aufgehäuft werden, die jeden Staatshaushalt ruinieren könnten.

Auch Henrik Enderlein, Hertie School of Governance, ging auf Aspekte des Zusammenhangs zwischen Staat und Banken ein. Die Korrelation zwischen Bankbilanzen und staatlichen Bilanzen werde unterschätzt: „Um die Banken am Leben zu halten, wurde ein Rettungsschirm von fast 500 Milliarden Euro beschlossen. Damit sollen die Banken Staatsanleihen kaufen, mit denen der Staat wiederum implizit die Bankbilanzen garantiert“, erklärte Enderlein. Ein Grund hierfür sei, dass das deutsche Recht die Insolvenz von Banken nicht vorsehe. Unter dem Schutz dieser Garantien hätten insbesondere die Großbanken ab Ende der 1990er Jahre ihre Aktivitäten im Investmentbanking vorangetrieben, so Enderlein.
Eine Neuordnung des Verhältnisses zwischen Politik und Banken sei erforderlich, um den Zustandder impliziten Staatshaftung zu beenden. Eine Möglichkeit sieht der Professor für politische Ökonomie  im Trennbankensystem, dessen Umsetzung jedoch schwierig sei. Im Gegensatz zu Issing sprach sich Enderlein dafür aus, für staatliche Kredite und Garantien an Banken – analog zu Staaten – Konditionalitäten einzufordern sowie Kontrollmechanismen zu verstärken. Fehlende Kontrollen hätten erheblichen Anteil an der Finanzkrise.

EZB als einziger Liquiditätsgeber

Im abschließenden Statement hob Jörg Rocholl von der European School of Management and Technology hervor, dass die Einlagenfazilität bei der EZB in sehr hohem Maße genutzt werde. Da insbesondere Banken der Peripherieländer in ihren Portfolios viele unsichere Anleihen hielten, sei die Liquiditätszuführung seitens des europäischen Bankensystems ins Stocken geraten. Die Banken seien daher gezwungen, sich an die EZB zu wenden, um dringend notwendige Gelder aufzunehmen – ein weiterer Grund für den Vertrauenseinbruch im Interbankenmarkt. Rocholl plädiert dafür, die Banken in angemessenem Umfang zu restrukturieren, auch wenn dies viel Geld koste, anstatt auf dem bisherigen Wege fortzufahren.

So einheitlich der Grundtenor, dass Banken in die Haftung genommen und staatliche Garantien an Gegenleistungen geknüpft werden müssten, so unterschiedlich stellte sich der Weg dahin in der anschließenden Diskussion mit dem Fachpublikum dar.  Wenig Hoffnung knüpften die Teilnehmer an die jüngsten Beschlüsse des EU-Gipfels, die zu wenig auf dieBeseitigung der akuten Probleme ausgerichtet sei  – mit den Worten Henrik Enderleins: „Der Laden brennt lichterloh, und wir entscheiden, dass man nicht mit dem Feuer spielen darf.“

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